Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum sportlichen Schießen
Möchte ein Kind unter 12 Jahren schießen, bedarf es grundsätzlich einer Ausnahmegenehmigung für Luftgewehr und Luftpistole. Es ist daher dieser Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde (LRA Neu-Ulm) einzureichen, dies übernimmt nach ausfüllen bzw. unterzeichnen natürlich gerne der Schützenverein.
Als Anlage ist zudem ein ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung erforderlich (siehe Download).
Antrag Ausnahmegenehmigung Alter.pdf
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